Zur Zeit können Klientinnen und Klienten nur für Kurzberatungen übernommen werden.
(Keine Begleitung, keine Betreuung, keine Pflege)

Ich W A R ein freiberuflicher Pflegefachmann und betreu t e Menschen mit psychischen Problemen zu Hause.
Meine Besuche könn t en bei ärztlicher Verordnung über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Beratung
Eine Beratung setzt eine Frage voraus. Der Auftrag ist kurzfristig und meist einmalig. Die Entscheidungsfreiheit liegt beim Klienten. Er oder sie sollte jedoch wenn möglich mit mehreren Lösungsansätzen nach Hause gehen, so dass eine Wahlmöglichkeit besteht.

Begleitung
Gemeint ist ein längerfristiges, professionelles Mitgehen durch eine schwierige Situation. Die Freiwilligkeit steht an erster Stelle. Es wird auf Gefahren hingewiesen und gewarnt. Aber die Entscheidungen liegen weiter beim Klienten.

Betreuung
Kontrolle eines bestimmten Bereiches des täglichen Lebens. Es muss vorgängig genaue, gültige Regeln abgemacht werden, welche Auswirkungen es hat, wenn wir vom Weg abkommen. Es geht also um Grenzen und Grenzen setzen.

Pflege
Jemand der in der Pflege arbeitet, ist ein «Experte» im Alltag und im so genannten Selbstverständlichen. Der Alltag wird unter erschwerten Bedingung fortgeführt und wo nötig werden Aktivitäten stellvertretend übernommen.

Ambulante psychiatrische Pflege ist aufsuchend tätig und damit Verbindungsglied zwischen Beratungsstellen, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Ärzten, Therapeuten, Tageskliniken, betreutem Wohnen, Spitex und anderen psychosozialen Diensten und Angeboten in der Gemeinde.  

Die Häufigkeit der Besuche orientiert e sich an dem Bedarf der Patienten und kann von mehrmals täglich bis einmal monatlich variieren.